Artikel 3 der RED III enthält ein verbindliches Ziel für den Ausbau Erneuerbarer Energien. Jetzt für Webinar anmelden.

Für den Gebäudebereich sieht das indikative Unionsziel gemäß Artikel 15a vor, dass der Anteil erneuerbarer Energien beim Heizen und Kühlen von Gebäuden europaweit bis 2030 auf mindestens 49 Prozent steigen soll. Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, nationale Ziele für den Erneuerbaren-Anteil im Gebäudesektor gesetzlich zu verankern, die mit dem europäischen 49 Prozent-Ziel im Einklang sind.

Welche Bedeutung kann dabei die NetZero Sanierung von Gebäuden spielen?

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Die Zukunft der Gebäudesanierung